Fraktion: Dieselfahrverbot: CDU enttäuscht über Urteil

25.10.2018
Pressemitteilung der Fraktion

Die CDU-Stadtratsfraktion zeigt sich enttäuscht über das Urteil des Verwaltungsgerichts, wonach ein Dieselfahrverbot ab September 2019 in Mainz möglich ist. „Wir haben auf eine Abweisung der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gehofft und sind deshalb mit der Entscheidung natürlich nicht zufrieden“, erklären die Kreisvorsitzende Sabine Flegel, der Fraktionsvorsitzende Hannsgeorg Schönig sowie der verkehrspolitische Sprecher Thomas Gerster.

Die hohen Stickstoffoxidwerte seien ohne Frage ein Problem. Die Stadt Mainz habe aber in den vergangenen Jahren zu viel Zeit ohne Aktivitäten und umgesetzter Maßnahmen verstreichen lassen. Dies müssten sich die grüne Verkehrsdezernentin Katrin Eder und Oberbürgermeister Michael Ebling schon ankreiden lassen. Nur auf den Bund und die Automobilindustrie zu zeigen, solle offensichtlich von den eigenen Versäumnissen ablenken. Auch hab der grüne Finanzdezernent Günter Beck noch keinen Weg aufgezeigt, wie er die Maßnahmen des M3 Green-City-Plans
finanzieren möchte. Gleichwohl sei angesichts des sich abzeichnenden Gerichtsverfahrens im vergangenen Jahr viel unternommen worden, um die Situation zu verbessern. „Es ist bedauerlich, dass die vielfältigen Bemühungen nicht stärker anerkannt bzw. berücksichtigt wurden und trotz seit Jahren stetig sinkender Mittelwerte eine Notwendigkeit des schärfsten Mittel gesehen wird“, so die CDU-Politiker. So sei sowohl bei der Einführung der entsprechenden Grenzwerte als auch bei der nunmehr erfolgten Bewertung vollständig außer Acht gelassen worden, dass es geografische Gegebenheiten gebe, die selbst bei effektivster Schadstoffreduzierung nicht zu einer Einhaltung der Grenzwerte führt. Auch hätte man fairerweise abwarten müssen, ob es in den Städten, die bereits Fahrverbote verhängt haben, tatsächlich zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung kommt.

Die CDU fordere von der Verwaltung, dass sie jetzt weiter alles unternehme, um ein Dieselfahrverbot zu verhindern. Dass der vor einigen Wochen verabschiedete eher mit heißer Nadel gestrickte Masterplan M3 Green City offenkundig nicht ausreichte, um das Gericht zu überzeugen, komme leider nicht ganz überraschend. „Die Verwaltung muss sich in diesem Zusammenhang fragen lassen, warum Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einführung von Grünen Wellen oder einer intelligenten Verkehrsleitung, die schon seit über zehn Jahren im Luftreinhalteplan enthalten sind, in diesem Masterplan als Neuerungen aufgeführt wurden, obwohl sie schon längst hätten umgesetzt werden können“, betont Gerster. Auch wären Umrüstungen der Busflotte ohne weiteres schon früher möglich gewesen. Die Stadt müsse jetzt alles dafür tun, die Grenzwerte im ersten Halbjahr 2019 einzuhalten, um ein Fahrverbot zu verhindern. Falls dies nicht erreicht werde, müsse nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den räumlichen und zeitlichen Umfang der Sperrungen so gering wie möglich zu halten. Auch müssten für Bürgerinnen und Bürger sowie für Betriebe, die auf ihr Dieselfahrzeug angewiesen sind, weitreichende Ausnahmegenehmigungen vorgesehen werden. Ein Weg könnte ein Fahrverbot für LKW in der Innenstadt sein, die nach den maßgeblichen Gutachten für über 50 Prozent des verkehrsverursachten NOx-Anteils verantwortlich zeichnen, so der CDU-Verkehrspolitiker. Scharfe Kritik übt die CDU am Verhalten der DUH. „Wir sind weiter der Ansicht, dass die Umwelthilfe ihre Ziele auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger durchsetzen möchte. Für uns bleibt das absolut inakzeptabel. Wir haben dafür kein Verständnis“, kritisieren Sabine Flegel, Hannsgeorg Schönig und Thomas Gerster.