CDU erleichtert über das Aus für das Dieselfahrverbot.

03.11.2020
Pressemitteilung der Fraktion

Am Ende eines langen Rechtsstreits hat doch die Vernunft gesiegt

„Nun haben wir es schwarz auf weiß: Ein Dieselfahrverbot wäre in Mainz unverhältnismäßig“, so der CDU Fraktionsvorsitzende Hannsgeorg Schönig. Immer wieder machte die CDU in den Ausschüssen, im Stadtrat und im öffentlichen Diskurs deutlich, dass ein Dieselfahrverbot nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Kunden, Patienten, den Handel und die Wirtschaft viel zu immense Nachteile im Verhältnis zu den angestrebten Verbesserungen hätte. Diese Einschätzung wurde nun durch den Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht bestätigt.

„Wir sind froh, dass dieses Thema nun endlich vom Tisch ist“, macht der verkehrspolitische Sprecher der CDU Thomas Gerster deutlich. Die Stickstoffdioxid-Werte haben sich in der letzten Zeit den Grenzwerten immer weiter angenähert und die Tendenz sei auch weiterhin fallend. „Vor diesem Hintergrund wäre ein Dieselfahrverbot Irrsinn gewesen“, betont Gerster. Angesichts dieser Entwicklung stelle sich jedoch die Frage, weshalb überhaupt ein Vergleich geschlossen wurde. „Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hätte die DUH bei einer Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren. Aus dieser starken Position heraus, hätte die Stadt selbstbewusster agieren können“, erklärt Gerster.
Wegen der generell fallenden Belastung steht der Verkehrspolitiker auch der eingeführten Tempo-30-Regelung weiterhin skeptisch gegenüber. Selbst nach Einschätzungen der DUH habe diese Maßnahme die Stickstoffdioxid-Belastung lediglich um ein bis zwei Mikrogramm verringert. „Es ist mehr als fragwürdig, dass ein so geringer Nutzen die massiven Einschränkungen der Bürgerinnen und Bürger rechtfertigt“, zeigt sich Gerster skeptisch. „Eine frühzeitig angepasste Ampelschaltung hätte einen größeren Effekt gehabt“, erklärt Gerster.

„Unter dem Strich geht es auch der CDU um saubere Luft und um die Gesundheit aller Mainzerinnen und Mainzer. Ein Dieselfahrverbot ist aber das falsche Mittel“, erklärt Schönig. Mit dem geschlossenen Vergleich habe endlich auch die DUH eingesehen, dass sie mit einer Klage auf dem Holzweg ist. „Die Vernunft hat gesiegt“, so Schönig und Gerster abschließend.


Mainz, 29. Oktober 2020