Die unrechtmäßige Datenabfrage aus der Luca-App durch Mainzer Strafverfolgungsbehörden stößt bei der CDU-Mainz auf Unverständnis. „Es kann nicht sein, dass Strafverfolgungsbehörden die Daten von Bürgerinnen und Bürgern einfach abgreifen“, so der CDU-Kreisvorsitzende Thomas Gerster.
Die Bürgerinnen und Bürger vertrauten ihre Daten dem Betreiber der Luca-App an, um einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Dieser Vertrauensvorschuss wurde durch die Ermittlungsbehörde leichtfertig verspielt. „Aus diesen Ereignissen müssen ersthafte Konsequenzen gezogen werden, sobald die Prüfung des Vorfalls abgeschlossen ist“, fordert Gerster.
Gleichzeitig müsse darüber nachgedacht werden, wie und ob man in Zukunft bei schweren Verbrechen auf diese Daten zugreifen kann. „Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen, wie und ob Daten aus der Luca-App in diesen Fällen verwendet werden können“, sagt Gerster. Auf keinen Fall dürfe beispielsweise ein Mörder davon kommen, weil man vorhandene Daten nicht nutzen darf. „Jedoch muss eine gesetzliche Regelung vorliegen, die klar definiert, wann und in welchen Fällen derartige Daten genutzt werden können“, so Gerster. So müsse verhindert werden, dass die Daten bei jedem noch so kleinen Delikt abgerufen werden. Auf der anderen Seite müsse auch definiert werden, wann und ob derartige Daten von Beschuldigten beispielsweise zur Schaffung eines Alibis herangezogen werden können. „Hier ist der Gesetzgeber gefragt, um den Behörden sowie den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit und Klarheit zu geben“, betont Gerster abschließend.
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